Daniel Frey
Weshalb der Basketballclub Olten-Zofingen hauptsächlich in Zofingen trainiert
Wegen höherer Energiekosten sollen die Subventionen für die Sportpark Olten AG erhöht werden.
Bild: da
Im November wird der Oltner Stadtrat dem Gemeindeparlament die Erhöhung der jährlich wiederkehrenden Beiträge an die Sportpark Olten AG von 700'000 Franken auf 815'000 Franken beantragen. Grund dafür seien massiv gestiegene Energiekosten.
Olten Mehrmals hatte das Oltner Stimmvolk in den letzten Jahren an der Urne über jährliche Beiträge an die Sportpark Olten AG (SPOAG) zu befinden, welche für den Betrieb und Unterhalt der Eissportanlage zuständig ist. Im September 2010 stimmte der Souverän für die Zeit von 2011 bis 2014 jährlichen Beiträgen von je 750’000 Franken zu. Gekoppelt an eine fünfjährige Leistungsvereinbarung wurden für die Jahre 2015 bis 2019 wiederum 700'000 Franken gesprochen. Im März 2019 segnete das Stimmvolk erneut jährliche Beiträge in der Höhe von 700'000 Franken mit entsprechender Leistungsvereinbarung ab, aufgeteilt in 390’000 Franken für Betriebskostenbeiträge und 310'000 Franken für Vereinssubventionen; diesmal jedoch ohne eine zeitliche Begrenzung.
Wie dem Budget 2024 zu entnehmen ist, scheinen diese Beiträge nun nicht mehr auszureichen und sollen auf 815'000 Franken angehoben werden. Laut dem zuständigen Stadtrat Nils Loeffel seien die massiv gestiegenen Energiekosten für die SPOAG Grund dafür. Entsprechend hätten auch die Tarife für die Vereine erhöht werden müssen. Diese Erhöhung soll nun ebenfalls mit einer Subventionserhöhung abgefedert werden, welche im November mit einem separaten Bericht und Antrag dem Gemeindeparlament vorgelegt wird.
Doch weshalb kommt es nun, wo der SPOAG jährlich höhere Beiträge als bis anhin gesprochen werden sollen, nicht erneut zu einem obligatorischen Referendum? Gemäss Nils Loeffel hatte das Oltner Stimmvolk 2019 dem jährlich wiederkehrenden Betriebskostenbeitrag von Fr. 700’000.- zugestimmt. Somit sei dieser Betrag unbefristet genehmigt worden und könne jährlich in das Budget aufgenommen werden. «Soll der Betrag erhöht werden, so entscheidet die für die Höhe der Mehrausgabe zuständige Instanz gemäss den in der Gemeindeordnung geregelten finanziellen Kompetenzen für wiederkehrende Ausgaben. Im vorliegenden Fall also das Gemeindeparlament.»
David Annaheim
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