Priska Näf
Winznau nimmt erstmals am "Coop Gemeinde Duell" teil
©Kai Krueger - stock.adobe.com
Haben Sie gewusst, dass seit dem 1. Januar 2021 einige Neuerungen im Strassenverkehr Gültigkeit haben? Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Mai 2020 die revidierten Verkehrsregeln- und Signalisationsverordnung verabschiedet.
Aktuell Diese Änderungen betreffen verschiedene Bereiche des Strassenverkehrs. Nachfolgend haben wir die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst. Kindern bis 12 Jahre ist es mit Fahrrädern erlaubt auf dem Trottoir zu fahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Den Fussgängern ist jedoch weiterhin Vortritt zu gewähren. Rechtsabbiegen bei auf «rot» stehenden Lichtsignalen ist für Rad- und Motorradfahrer gestattet, wenn dies mit dem neuen Signal gekennzeichnet ist. Vor Lichtsignalen kann künftig ein Wartebereich für Radfahrer markiert werden, auch wenn kein Radweg vorhanden ist. Das Symbol der Ladestation wird offizialisiert und kann bei Parkflächen als Zusatztafel/Piktogramm angezeigt oder markiert werden.
Das bilden einer Rettungsgasse bei Stau ist Pflicht. Der Spurabbau vor Hindernissen mit dem Reissverschlussprinzip ist Pflicht. Für leichte Motorwagen mit Anhänger bis 3,5 t wird die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 100 km/h angehoben. Rechts vorbeifahren ist mit der nötigen Vorsicht erlaubt, wenn sich auf dem linken oder mittleren Fahrstreifen eine Kolonne gebildet hat. Rechtsüberholen bleibt verboten!
Lade Fotos..